RheDAT

Aktivierung beantragen

Um die Vollversion von RheDAT freizuschalten und RheCORD zu nutzen, benötigen Sie einen Aktivierungskey. Erst mit diesem können Sie mehr als fünf Patienten erfassen. Mit dem Aktivierungskey wird bestimmt, wie viele ärztliche Benutzer Sie in RheDAT anlegen können. Der Aktivierungskey ermöglicht Ihnen das Anlegen so vieler ärztlicher Benutzer (LANR), wie RheDAT Lizenzen (kostenfrei oder kostenpflichtig) an Ihrer Einrichtung vergeben werden. Die Anzahl an Benutzern für Pflegepersonal, Study Nurses, MFAs oder RFAs ist nicht eingeschränkt.

Zur Anforderung eines Aktivierungskeys füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus.

Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie das RheCORD Installationspaket und Ihren Aktivierungskey per Mail. Geben Sie diesen Aktivierungskey in RheDAT in das dafür vorgesehen Feld (Datei → Aktivierung) ein.

Über das folgende Formular beantragen Sie den RheDAT Aktivierungskey, falls Sie RheDAT bereits nutzen wird er um die RheCORD Anbindung erweitert. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Installation je nach IT Betreuung etwas Zeit braucht. Wir empfehlen daher einen Puffer zwischen Beantragung der Unterlagen und geplantem Nutzungsbeginn. Alle Unterlagen zur Installation erhalten Sie unabhängig davon bei Eingang der Anfrage, den Aktivierungskey (wird für die Installation nicht benötigt) erhalten Sie dann rechtzeitig vor Ihrem angegebenen Nutzungsbeginn. Wenn die Installation schon erfolgt ist, können Sie natürlich auch sofort starten.

Nach Prüfung Ihrer Daten senden wir Ihnen ein entsprechendes SEPA Lastschrift Formular zu und anschließend Ihren (aktualisierten) Aktivierungskey. Dieser ermöglicht Ihnen das Anlegen so vieler ärztlicher Benutzer (LANR) wie angegeben wurden. Die Anzahl der Benutzer für MFAs oder RFAs ist nicht eingeschränkt.

Haben Sie bereits eine RheDAT Lizenz, die Sie um RheCORD ergänzen möchten oder beantragen Sie eine neue RheDAT Lizenz?

Bitte geben Sie an ob Sie eine feste Anzahl an Lizenzen oder eine unbegrenzte Anzahl erwerben möchten. Preise siehe oben.

Bitte geben Sie an falls eines oder mehrere der folgenden auf Sie zutrifft

Den Mitgliedsstatus der einzelnen ärztlichen Nutzer (BDRh und/oder DGRh) tragen Sie bitte oben bei den Nutzenden Fachärzten ein.

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Datenschutzhinweis

Nutzungsvereinbarung

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Rechtsbelehrung Datenspeicherung

Zur Verarbeitung der Anfrage eines Aktivierungskey für das von der BDRh Service GmbH in Kooperation mit dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) angebotene Dokumentationssystem RheDAT inklusive der von der RheCORD GmbH Healthcare GmbH & Co. KG angebotenen Erweiterung RheCORD, benötigen wir Ihre Kontaktinformationen sowie Informationen, welche uns die Überprüfung ermöglichen, dass Sie zur Nutzung der Software berechtigt sind. Darüber hinaus benötigen wir für Vertragsärzte die Betriebsstättennummer (BSNR) und bei stationären Einrichtungen den Namen der Einrichtung, die für die Erzeugung des Aktivierungskeys herangezogen werden.

Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Die genannten Daten verwenden wir für die Identifikation, für den Versand der angeforderten Informationen und relevanter Informationen für die fortlaufende ordnungsgemäße Nutzung der Software, zum Versand der Rechnungen, für die Beantwortung von Supportanfragen sowie für die interne Dokumentation verwendet. Im Rahmen der Prüfung einer angegebenen DGRh  oder VRA Mitgliedschaft können notwendige Informationen an die DGRh bzw. VRA weitergegeben werden. Im Rahmen der Erstellung und Verwaltung der Aktivierungskeys kann itc-ms, der Entwickler und technische Betreuer von RheDAT auf die Daten zugreifen. Im Rahmen von Supportanfragen Ihrerseits können notwendige Informationen zur Beantwortung dieser Anfragen (gewöhnlich Kontaktdaten Ansprechpartner) an die Entwickler der Softwarekomponenten (RheDAT: itc-ms, RheCORD:  Star Healthcare Management GmbH) weitergegeben werden. Die Daten werden darüberhinaus nicht an weitere Dritte weitergegeben.

Die Verarbeitung der in das Formular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Datenkönnen Sie jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden bleiben hiervon unberührt.

Unsere Partner

RheDAT basiert ganz wesentlich auf unseren zuverlässigen und innovativen Partnern.
Mit der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) und dem Deutschen Rheuma-Forschungszentrum entwickeln wir RheDAT kontinuierlich weiter.

Sichere und effiziente Dokumentation in der Rheumatologie.

BDRh- Service GmbH

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Support e-Mail: it(at)bdrh-service.de

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